1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der
KRAFTwerk24 GmbH
Lindenstraße 18
08280 Aue
Geschäftsführer: Enrico Heymann, Nico Merbach
Handelsregister: HRB 33351
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz
(auch „wir“ oder „uns“)
und Verbrauchern („Mitglied“), die über die Internetplattform www.kraftwerk24.fitness („Internetplattform“) abgeschlossen werden.
Ein Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
2. Vertragsabschluss
- Wir bieten auf unserer unter Ziffer 1. genannten Internetplattform Angebote für Mitgliedschaften in unseren Fitnessstudios an.
- Es besteht für Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit, den Mitgliedsvertrag online über die Internetplattform kraftwerk24.fitness mit dem weiterführenden Checkout-Prozess unter https://checkout.moresports.io/1857/checkout/kraftwerk24 abzuschließen
- Nach der Angabe der persönlichen Daten (Anrede, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift und Geburtsdatum) ist es notwendig, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, was durch die Eingabe des Namens des Kontoinhabers und der IBAN erfolgt. Das Mitglied bestätigt durch seine Unterschrift, dass es über das angegebene Konto verfügen darf. Durch Anklicken der Erteilung der Einzugsmöglichkeit des von uns eingesetzten Zahlungsdienstleisters, wird das SEPA-Lastschriftmandat erteilt.
- Nach der Erteilung des Lastschriftmandats und der Unterschrift schließt das Mitglied über den Button „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ einen verbindlichen Mitgliedsvertrag ab und erklärt sich mit diesen AGB einverstanden.
- Im Anhang der folgenden E-Mail ist der zustande gekommene Mitgliedschaftsvertrag mit allen Daten sowie unsere AGB inkl. Widerrufsbelehrung, die Hausordnung sowie die Datenschutzerklärung enthalten.
- In unseren Fitnessstudios können Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, trainieren. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sowie Mitglieder, die das 18. Lebensjahr zwar erreicht haben, aber nicht voll geschäftsfähig sind, können mit der KRAFTwerk 24 GmbH keinen Mitgliedsvertrag online abschließen. Ein Vertrag kann aber nach Terminvereinbarung im persönlichen Termin mit den gesetzlichen Vertretern des Mitglieds geschlossen werden.
- Mitgliedern, die ihren Vertrag online mit uns abgeschlossen haben und die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir nachfolgend informieren.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (KRAFTwerk24 GmbH, Lindenstraße 18, 08280 Aue, Tel.: 0800 0003137, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist muss das Mitglied sicherstellen, dass die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist bei uns eingeht.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Für den Widerruf bitten wir das Mitglied das folgende Muster Widerrufsformular verwenden; Sie können jedoch auch eine andere Form der Erklärung wählen.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An KRAFTwerk24 GmbH, Lindenstraße 18 08280 Aue; E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag
- Abgeschlossen am (*)
- Name des Mitglieds
- Anschrift des Mitglieds
- Unterschrift des Mitglieds (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
3. Aufschiebende Bedingungen bei Vertragsabschluss im Vorfeld einer Studio-Neueröffnung oder während einer behördlich angeordneten Studioschließung
- Mitgliedschaftsverträge, die im Vorfeld einer geplanten und auf der Internetseite angezeigten und bekanntgegebenen Studio-Neueröffnung oder in einem Zeitraum einer vorübergehenden Schließung eines Fitnessstudios aufgrund behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Vorschriften (z. B. aufgrund einer pandemischen Lage) abgeschlossen werden, stehen unter der aufschiebenden Bedingung der tatsächlichen Eröffnung des jeweiligen Fitnessstudios bzw. des Wegfalls des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbots, welches für das jeweilige Fitnessstudio, welches das Mitglied im Anmeldeprocedere ausgewählt hat.
- In dem Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der tatsächlichen Öffnung des ausgewählten Fitnessstudios kommt zwar der Mitgliedschaftsvertrag zustande, aber die gegenseitigen Vertragspflichten ruhen und beginnen erst, wenn das Fitnessstudio (wieder) öffnet.
- Das Mitglied ist vor dem Eintritt der aufschiebenden Bedingung nicht zur Zahlung der Beiträge und wir sind nicht zur Bereitstellung des Fitnessstudios und unserer Leistungen verpflichtet. Die Vertragslaufzeit beginnt jedoch bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
4. Vertragsgegenständliche Leistungen
- Eine Mitgliedschaft kann insbesondere die nachfolgenden Leistungen enthalten, welche allesamt im Fitnessstudio angeboten werden:
- Nutzungsmöglichkeit der Geräte, Trainingsbereiche und -mittel zu den angegebenen Öffnungszeiten
- Das Mitglied ist im Rahmen der gewählten Mitgliedschaft zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der Studios und zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung berechtigt.
- Sofern wir freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellen, begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Mitglieds, diese nutzen zu können.
5. Beiträge
- Die Beiträge für die Mitgliedschaft sind in im Mitgliedschaftsvertrag aufgeführt. Sämtliche Preise enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile.
- Die einmalige Startgebühr von 24,00 EUR umfasst die Erfassung der Nutzerdaten und Bereitstellung der Zugangsdaten.
- Für den monatlichen Beitrag gemäß des Mitgliedsvertrages können die unter Ziffern 4.1 und 4.2 aufgeführten Leistungen in Anspruch genommen werden.
6. Beitragsanpassung
- Der Anbieter ist berechtigt, die monatlichen Mitgliedsbeiträge anzupassen, wenn:
- sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basisjahr 2020 = 100) seit Vertragsschluss oder der letzten Beitragsanpassung um mehr als 5 % erhöht hat, oder
- sich die für den Betrieb des Studios maßgeblichen Gesamtkosten (insbesondere für Energie, Personal, Miete, Instandhaltung, Verwaltung) um mehr als 5 % erhöht haben.
- Eine Beitragsanpassung darf den Umfang der Index- oder Kostensteigerung nicht überschreiten, kann jedoch auf den nächsthöheren halben Euro-Betrag aufgerundet werden. Eine Erhöhung darf höchstens einmal pro Kalenderjahr erfolgen.
- Sinkt der Verbraucherpreisindex oder reduzieren sich die maßgeblichen Gesamtkosten um mehr als 10 %, verpflichtet sich der Anbieter, die Beiträge entsprechend abzusenken.
- Der Anbieter informiert die Mitglieder mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Beitragsanpassung in Textform.
- Auf Verlangen des Mitglieds weist der Anbieter die maßgeblichen Veränderungen in geeigneter Form nach; für den Verbraucherpreisindex genügt die Veröffentlichung durch das Statistische Bundesamt, für Kostensteigerungen eine zusammenfassende Darstellung der betroffenen Kostenarten.
7. Fälligkeit der Entgelte
Die Startgebühr gemäß Ziffer 5.2 ist mit dem Zahlbeginn des monatlichen Beitrages gemäß Ziffer 5.3 zur Zahlung fällig. Zahlbeginn des monatlichen Beitrags gemäß Ziffer 5.3 ist jeweils der 1. eines jeden Monats.
8. Zahlungsmethoden; Änderung der persönlichen Daten und der Kontoverbindung
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die gemäß des gewählten Mitgliedschaftsmodells zu begleichen. Das Mitglied erteilt uns im Rahmen des Anmeldeverfahrens ein schriftliches Lastschriftmandat. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Änderungen des Namens sind uns unverzüglich mitzuteilen. Änderungen der Adresse oder der Bankverbindung sind vom Mitglied im Selfservice-Bereich der MySports-App selbst zu ändern.
9. Dauer des Vertrages und Kündigungsmöglichkeit, außerordentliche Kündigung
- Die Mitgliedschaftsverträge werden mit einer Mindestlaufzeit abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus der jeweils gemäß Ziffer 2 im Rahmen des Onlineanmeldeverfahrens vereinbarten Mitgliedschaft.
- Für die bis zum 28.02.2022 abgeschlossenen Mitgliedsverträge gilt folgendes:
Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft entspricht der Zeit, der sich aus dem Mitgliedschaftsvertrag ergibt, wenn die Mitgliedschaft zum Monatsanfang beginnt, d.h.,- bei einem 6-Monats-Vertrag beträgt die Mindestlaufzeit sechs Monate,
- bei einem 12-Monats-Vertrag beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate,
- bei einem 24-Monats-Vertrag beträgt die Mindestlaufzeit 24 Monate.
Sollte die Mitgliedschaft während eines laufenden Monats beginnen, beträgt die Mindestlaufzeit inklusive der verbleibenden Tage bis zum Ende des Monats der Anmeldung (Beispiel: beginnt bei einem 24-Monats-Vertrag die Mitgliedschaft also z. B. am 5. März 2021, endet sie zum 31. März 2023; beginnt bei einem 12-Monats-Vertrag die Mitgliedschaft also z. B. am 5. März 2021, endet sie zum 31. März 2022). Nach dem Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um zwölf Monate, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.Eine Kündigung bedarf der Textform (z. B. über das Kontaktformular auf www.kraftwerk24.fitness oder Brief). Etwaige dem Mitglied durch uns gewährte Ruhezeiten (siehe Ziffer 9) verlängern die Vertragslaufzeit entsprechend.
- Für die ab dem 01.03.2023 abgeschlossenen Mitgliedsverträge gilt folgendes:
Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft entspricht der Zeit, der sich aus dem Mitgliedschaftsvertrag ergibt, wenn die Mitgliedschaft zum Monatsanfang beginnt, d.h.,- bei einem 6-Monats-Vertrag beträgt die Mindestlaufzeit sechs Monate,
- bei einem 12-Monats-Vertrag beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate,
- bei einem 24-Monats-Vertrag beträgt die Mindestlaufzeit 24 Monate.
Sollte die Mitgliedschaft während eines laufenden Monats beginnen, beträgt die Mindestlaufzeit inklusive der verbleibenden Tage bis zum Ende des Monats der Anmeldung (Beispiel: beginnt bei einem 24-Monats-Vertrag die Mitgliedschaft also z. B. am 5. März 2023, endet sie zum 31. März 2025; beginnt bei einem 12-Monats-Vertrag die Mitgliedschaft also z. B. am 5. März 2022, endet sie zum 31. März 2023). Nach dem Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Die automatisch verlängerte Mitgliedschaft können beide Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine Kündigung bedarf der Textform (z. B. über das Kontaktformular auf www.kraftwerk24.fitness oder Brief). Etwaige dem Mitglied durch uns gewährte Ruhezeiten (siehe Ziffer 9) verlängern die Vertragslaufzeit entsprechend.
- Für die ab dem 01.09.2025 abgeschlossenen Mitgliedsverträge gilt folgendes:
- beim SuperFlex-Vertrag beginnt die kostenlose Probezeit von 14 Tagen im Rahmen der gesetzlichen Widerrufsfrist mit dem Tag der Anmeldung, danach beginnt die Vertragslaufzeit von einem Monat, automatische Verlängerung um einen Monat, Kündigungsfrist 14 Tage,
- bei einem 12-Monats-Vertrag beginnt die kostenlose Probezeit von 14 Tagen im Rahmen der gesetzlichen Widerrufsfrist mit dem Tag der Anmeldung, danach beginnt die Vertragslaufzeit, sie endet zum 31.12.2025 und wird zum 1.1.2026 automatisch auf den SuperFlex-Vertrag umgestellt, die Servicegebühr in Höhe von 15 € wird fällig zum 28.11.2025,
- bei einem 24-Monats-Vertrag beginnt die kostenlose Probezeit von 14 Tagen im Rahmen der gesetzlichen Widerrufsfrist mit dem Tag der Anmeldung, danach beginnt die Vertragslaufzeit, sie endet zum 31.12.2025 und wird zum 1.1.2026 automatisch auf den SuperFlex-Vertrag umgestellt, die Servicegebühr in Höhe von 15 € wird fällig zum 28.11.2025.
Eine Kündigung kann über den Selfservice-Bereich der MySports-App oder die Funktion „Vertrag kündigen“ auf unserer Webseite erfolgen. Alternativ ist es möglich, in Textform (z.B. per E-Mail an [email protected] oder über das Kontaktformular auf www.kraftwerk24.fitness) zu kündigen. Etwaige dem Mitglied durch uns gewährte Ruhezeiten (siehe Ziffer 9) verlängern die Vertragslaufzeit entsprechend.
- 5) Die Mitgliedschaft kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch beide Seiten fristlos gekündigt werden.
- Wir sind z.B. bei einem Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme unerlaubter Substanzen, wie beispielsweise anabole Substanzen sowie Stimulanzien (gemäß der jeweils aktuellen, veröffentlichten NADA-Verbotsliste) zur fristlosen Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages berechtigt.
- Wir sind zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft auch berechtigt, wenn das Mitglied mit der Zahlung in Höhe von zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist.
- Weitere Gründe sind insbesondere: die unerlaubte Weitergabe des Zugangs an Dritte oder Verstoß gegen die Regelungen in der Hausordnung sowie Ziffer 15 „Selbständige gewerbliche Tätigkeit im Studio“ dieser AGB.
- Sofern wir aus wichtigem Grund kündigen, dürfen wir den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit als Schadensersatz geltend machen, es sei denn, das Mitglied hat die von uns erklärte außerordentliche Kündigung nicht verschuldet oder es weist nach, dass uns überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Mögliche Kostenersparungen werden zum Abzug gebracht.
10. Ruhen des Vertrages
- Weist das Mitglied mittels ärztlicher Bestätigung nach mindestens 4 Wochen an der Inanspruchnahme der Leistungen des Fitnessstudios gehindert ist, wird der Mitgliedsvertrag für die Dauer der Hinderung, die im ärztlichen Attest anzugeben ist, ruhend gestellt. Für die Dauer der Ruhendstellung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Beiträge befreit und kann sämtliche Leistungen in unseren Fitnessstudios nicht in Anspruch nehmen.
- Im Falle einer Ruhendstellung während der Mindestvertragslaufzeit verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung um die Dauer der Ruhendstellung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Mitgliedschaftsvertrag trotz Ruhendstellung gemäß Ziffer 8.2 bzw. 8.3 gekündigt werden.
- Im Falle der Ruhendstellung wird jeweils eine Aufwandspauschale von einmalig 9,99 EUR berechnet.
- Ein Anspruch auf Ruhendstellung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder wir zur außerordentlichen Kündigung berechtigt sind. Jede Ruhendstellung durch das Mitglied ist in Schriftform (z.B. per Brief oder E-Mail) unter Angabe vom vollständigen Namen und der Mitgliedsnummer zu erklären.
11. KRAFTwerk24 Hausordnung
Das Mitglied verpflichtet sich, die geltende Hausordnung einzuhalten. Verbotene Gegenstände sind darin geregelt. Eine Abschrift der Hausordnung ist dem Mitgliedschaftsvertrag beigelegt.
12. Keine Übertragbarkeit der Nutzungsrechte
Die Rechte des Mitglieds aus dem Mitgliedschaftsvertrag sind nicht übertragbar.
13. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
14. Haftung, Benutzung des Fitnessstudios auf eigene Gefahr
- Unsere Haftung und die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie werden durch diese AGB nicht beschränkt.
- Unsere Haftung für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen werden durch diese AGB nicht beschränkt.
- Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mitgliedsvertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Soweit die Haftung für Schäden nach dieser Ziffer begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung unserer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
- AUFKLÄRUNG
Das Mitglied wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter von KRAFTwerk24 weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied aus medizinischer Sicht für das Training geeignet ist. Dem Mitglied wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Das Mitglied bestätigt, gesund und in der Lage zu sein, ein frei gewähltes Training zu absolvieren. Das Mitglied wurde von KRAFTwerk24 darüber aufgeklärt, dass im monatlichen Beitrag keine Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten ist und das Mitglied eigenständig an den Geräten trainiert und die Bedienung der Geräte bekannt ist sowie das Fitnessstudio auf eigene Gefahr benutzt wird. Dem Mitglied ist bekannt, dass er zusätzlich eine Einweisung in die Benutzung der Geräte buchen kann.
15. Selbständige gewerbliche Tätigkeit
Jede selbständig gewerbliche Tätigkeit in unseren Fitnessstudios (z.B. als Fitness- oder Personaltrainer, Multilevel-Marketing, usw.) ohne diesbezügliche schriftliche Zustimmung durch uns, ist untersagt.
16. Datenschutz
Die KRAFTwerk24 GmbH behandelt die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder vertraulich und im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung: https://www.kraftwerk24.de/datenschutzerklarung/
17. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch. Anweisungen des Personals, Sicherheitshinweise, sämtliche Aushänge sowie die Hausordnung müssen für die Sicherheit des Angebotes und Trainings verstanden und beachtet werden.
18. Schlussbestimmungen
- In Erfüllung unserer Pflichten nach § 36 VSBG teilen wir mit, dass wir nicht bereit sind, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission ist verfügbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern das Mitglied Verbraucher ist und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, unterliegt das Vertragsverhältnis dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, etwas anderes vorsehen.
- Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.
Wir sind berechtigt, diese AGB, mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten, mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Wir werden das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb der angemessenen Frist von 4 Wochen nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
Stand 08/2025